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Betreuungsleistung

Kontakt + Beratung

Bitte wenden Sie sich an die örtlichen  Sozialstationen.

Sie erreichen uns telefonisch unter

040 / 54 75 97 – 0 
oder
040 / 40 17 55 – 0

Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. 

Die Verwendung des Geldes ist laut  Pflegeversicherungsgesetz „zweckgebunden”. Folgende Leistungen können erstattet werden:

  • Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Garten, Balkonpflege, Weihnachtsdekoration, Dachboden- und Keller aufräumen, kleine handwerkliche Tätigkeiten)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Einkauf, Reinigung, Botengänge)
  • Alltagsbegleitung und organisatorische Hilfestellung (z.B. Spaziergang, Beschäftigung, Einkauf von Möbeln und Kleidung, Friedhof, Friseur, Kirche, kulturelle Veranstaltungen, Post bearbeiten, Haustierversorgung z.B. Tierarztbesuch, betreute Ausflüge und Reisen)
  • Gymnastik zu Hause (Mobilitäts-, Kraft-, und Gleichgewichtstraining)
  • Unterstützung bei allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags (Sitzwache)
  • Unterstützungsleistungen für Angehörige
  • Betreuungs- und Entlastungsangebote speziell für Menschen mit Demenz (z.B. Besuchsdienst oder Betreuungsgruppen)

Der jährliche Betrag von 1.500,- € (monatlich 125,- €) wird durch die Pflegekassen im Gegensatz zum Pflegegeld nicht in bar ausbezahlt.

Wir beraten Sie hierzu gerne. Rufen Sie uns an:

040 / 54 75 97 – 0 oder
040 / 40 17 55 – 0.